Kanalsanierung und Beratung für Grundstücksentwässerung

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, den Landeswassergesetzen der Länder, den Landesbauordnungen, den kommunalen Entwässerungssatzungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, werden hohe Anforderungen an die Sachkunde der Beteiligten bei Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung von Entwässerungsanlagen zur Abwasserbeseitigung gestellt.

Durch den § 61 a des Landeswassergesetzes NRW sollten bis zum 31.12.2015
alle privaten und gewerblichen Abwasserleitungen auf Dichtheit geprüft werden.

Diese Forderung ist durch Gesetzesänderung nun vorrangig auf Wasserschutzzonen bezogen.

In besonderen Fällen müssen sogar noch verkürzte Fristen zur Einhaltung der Gesetzeslage realisiert werden. Undichte Leitungen sind dabei ggf. zu sanieren, da hier ein Straftatbestand nach Strafgesetzbuch § 324, § 324a der Gewässer- bzw. der Bodenverunreinigung vorliegen kann. Auch die Bußgeldbestimmungen des LWG NRW § 161 Abs. (1) Satz 14a ahnden, wenn die Dichtheitsprüfung nicht fristgerecht nach § 61 a LWG NRW ausgeführt wird.

Das bedeutet, dass ein erheblicher Beratungsbedarf bei Grundstückseigentümern
und Behörden entstanden ist.

Die Tätigkeitsschwerpunkte des Zertifizierten Beraters für Grundstücksentwässerung
für Grundstückseigentümer sind:

  • Auswertung und Prüfung von Kanal-TV-Untersuchungen
  • Beratung, Ausschreibung und Angebotseinholung
  • Bauüberwachung und Abnahme von Bau- und Sanierungsleistungen
  • Rechnungsprüfungen

Meine Aufgaben als Berater im Detail

1. Beratung von Grundstückseigentümern

Der Zertifizierte Berater für Grundstücksentwässerung ist gefragt, wenn technische
und wirtschaftliche Zusammenhänge in Verbindung mit Verbraucherschutz zu bewerten
und abzuwägen sind.

Die Kontrolle der Durchführung von Dichtheitsprüfungen von Sachkundigen nach verschiedenen Normen und Regelwerken, sowie die Beurteilung der Zustandserfassung bei ggf. zu sanierenden Leitungsteilen können vom Berater übernommen werden.

Bei notwendigen Instandsetzungen kann der Berater Sanierungsstrategien bis hin zum vollständigen Sanierungsleistungsverzeichnis erarbeiten.

Angesprochen sind nicht nur einzelne Privat-Hauseigentümer sondern auch:

  • Firmen
  • Wohnungsbaugesellschaften und Siedlerbünde
  • Eigentümer größerer Liegenschaften
  • Krankenhäuser und soziale Einrichtungen
  • Fernsehstudiogelände oder Kasernen

2. Beratung und Unterstützung für Politik und Verwaltung

Das Erkennen der Gesamtzusammenhänge in den Kommunen und Verwaltungen mit Blick auf die Erfüllung der öffentlichen Abwasserbeseitigungspflicht bedarf umfassender Kenntnisse des Satzungs- und Verwaltungsrechts, um Verwaltung und Politik der Gemeinde zu beraten und zu unterstützen.

3. Kundengerechte Information für Interessengruppen und Bürger

Die Grundstücksentwässerung ist von komplexen technischen
aber auch rechtlichen Zusammenhängen geprägt.

Die Vermittlung dieser Zusammenhänge erfolgt so, dass sich für alle Beteiligten die Notwendigkeiten, wie auch die Vorteile erschließen lassen.

Dies kann in Einzelgesprächen, Interessengruppen-Informationsveranstaltungen
oder auch durch Bürgerversammlungen erfolgen.

Honorar

Die Honorarermittlung erfolgt in der Regel nach Aufwand, zuzüglich Nebenkosten
und gültiger Mehrwertsteuer.